Zusammenarbeit …

… mit Familien und Sorgeberechtigten

Für uns ist die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht nur eine rechtlich geregelte Aufgabe zum Wohle der Kinder. Sie ist für die Mitarbeitenden unserer Kindertagesstätte auch eine Herzensangelegenheit.


Im Miteinander mit den Familien ist der Umgang durch Dankbarkeit und Freude bestimmt. Der positive Blick auf jedes einzelne Kind und die gemeinsame Begeisterung an seinen Entwicklungsfortschritten sowie seinem individuellen Lebensweg bestimmen unsere Zusammenarbeit vom Erstgespräch bis zum Abschiednehmen voneinander.

 

Die Zusammenarbeit gestaltet sich auf vielfältige Weise: Es gibt neben den Entwicklungsgesprächen und den Tür- und Angelgesprächen Veranstaltungen, Feste und Elternabende. Ein Besuch im Kita-Alltag ist ebenfalls möglich, um erleben zu können, wie die Kinder den Tag in unserer Kindertagesstätte verbringen. Auch Aktionen, bei denen die Eltern aktiv die Kindertagesstätte unterstützen können gibt es regelmäßig, z.B. beim Flohmarkt oder an einem Gartentag.

… mit den ElternvertreterInnen und im Kita-Beirat

Eltern haben die Möglichkeit, sich als ElternvertreterInnen für ihre Gruppe zu Beginn des Kita-Jahres wählen zu lassen. In dieser Funktion sind sie das Bindeglied zwischen den Eltern und den pädagogischen Fachkräften. Sie vertreten die Interessen der Eltern, geben Informationen in beide Richtungen weiter, unterstützen bei der Ausrichtung des Gruppensommerfestes und begleiten Eltern bei für sie unangenehmen Gesprächen z.B. mit den GruppenpädagogInnen. Die ElternvertreterInnen treffen sich etwa 4mal im Jahr mit der Leitung, um verschiedene Belange der Kindertagesstätte und der Eltern zu besprechen.
Der Kita-Beirat setzt sich paritätisch zusammen aus je zwei VertreterInnen des Trägers, der Kindertagesstätte, der Elternschaft und der Kommune. In der Regel tagt er zweimal im Jahr – Herbst und Frühjahr. Der Kita-Beirat wirkt bei wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertagesstätte mit, z.B. bei der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel. Gefasste Beschlüsse werden an den Kirchengemeinderat zum endgültigen Beschluss weitergeleitet.